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Referendumsvorlage

Die Gemeinden Goldach, Tübach und Untereggen haben eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes abgeschlossen. Sitz der neuen, regionalen Verwaltungsstelle ist im Rathaus Goldach.

Die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes Goldach, Tübach und Untereggen untersteht gestützt auf Art. 23 lit. c des Gemeindegesetzes in Verbindung mit Art. 14 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 20. Februar bis 1. April 2010, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig. Die Vereinbarung kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A 10) bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat
Grundbuchblätter
Im Zuge der Regionalisierung werden die Grundbücher Tübach und Untereggen, die heute noch auf Papier geführt werden, digitalisiert.

Dokument 17.7_Vereinbarung_Grundbuchamt_11.2.10_rf.pdf (pdf, 72.9 kB)


Datum der Neuigkeit 20. Feb. 2010
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