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Referendumsverfahren

3. August 2016
Der Gemeinderat Goldach hat gestützt auf Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) genehmigt:

Teilzonenplan Reservoir Witenwald

Nachdem das öffentliche Auflageverfahren abgeschlossen ist, wird der Teilzonenplan in Anwendung von Art. 30 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 4. August 2016 bis 12. September 2016, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften notwendig. Der Teilzonenplan kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach eingesehen werden.

Goldach, 3. August 2016

Gemeinderat Goldach

TZP Reservoir Witenwald

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