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Hauskehricht

Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken entsorgt werden. Auch brennbares Sperrgut gehört in den Hauskehricht.

Tipps

Nur nichtverwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!

Wichtig

Die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke und die Gebührenmarken erhalten Sie in den meisten Verkaufsgeschäften in Goldach und in der Region, und zwar zu folgenden Preisen:

17 l Rolle à 10 Säcke Fr. 10.--
35 l Rolle à 10 Säcke Fr. 20.--
60 l Rolle à 10 Säcke Fr. 35.--
110 l Rolle à 5 Säcke Fr. 30.--

Gebührenmarke je Stück: Fr. 4.00

Sperrgut bis max. 150 cm Länge, bis 25 kg 1 Marke pro 5 kg

Produkte

Brennbare Abfälle aus Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie; brennbare Sperrgüter wie Matratzen, Möbelstücke, Teppiche

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtsammlung

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