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Soziale Dienste
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Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA). Sie berät Sie…
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Prämienverbilligung

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Todesfall | Bestattungen

Bei Todesfällen sind die nächsten Angehörigen oft in einer schwierigen Situation. Das Front Office untersützt Sie in dieser aussergewöhnlichen Lage, koordiniert den Ablauf mit den Kirchb…
Bei Todesfällen sind die nächsten Angehörigen oft in einer schwierigen Situation. Das Front Office untersützt Sie in dieser aussergewöhnlichen Lage, koordiniert den Ablauf mit den Kirchbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen die Mitarbeitenden den Angehörigen auch in weiteren Belangen bei.

Sind Sie von einem Todesfall betroffen, melden Sie sich bitte am nächsten Werktag mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Front Office.

Detaillierte Informationen über das Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie im nachstehenden Dokument: Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Grabsteine

Zur Bestellung eines Grabsteines können Sie sich in der Region an folgende Bildhauer- und Steinmetzmeister wenden:

  • Bodensee Bildhauerei GmbH vormals B. Dürr GmbH, Goldacherstrasse 97, 9404 Rorschacherberg, Telefon 071 855 15 44
  • Simon Weber, Neuhofstrasse 3a, 9422 Buechen, Tel. 071 855 77 75

Todesanzeigen

Das Tagblatt ist die einzige Tageszeitung für die Region Rorschach. Todesanzeigen können bei der Publicitas, Vadianstrasses 39, 9000 St. Gallen, Telefon 071 221 00 21, aufgegeben werden.

 

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