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Ausweise

Ausweise (biometrischer Pass 10 oder Kombi Pass 10/ID)

Die Schweiz stellt den Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken aus. Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt.…

Die Schweiz stellt den Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken aus. Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt.

Alle Anträge für den Pass nimmt die Kantonale Ausweisstelle St. Gallen direkt entgegen. Wer gleichzeitig einen Pass und eine ID beantragt, profitiert von einem Kombiangebot. Die Bestellung hat auch dann über die Kantonale Ausweisstelle St. Gallen zu erfolgen.

Termin beantragen:
Nehmen Sie telefonisch mit der Kantonalen Ausweisstelle St. Gallen Kontakt auf (058 229 36 31) oder beantragen Sie den Ausweis online über www.schweizerpass.ch. Sie erhalten dann einen Termin für die persönliche Vorsprache in St. Gallen.

Wer nur eine Identitätskarte benötigt, kann den Antrag wahlweise bei der Ausweisstelle St. Gallen, wie oben beschrieben, oder direkt beim Front Office Goldach einreichen.

Entscheiden Sie sich für die Bestellung über das Front Office Goldach, so müssen Sie ein aktuelles Passfoto sowie die alte bzw. abgelaufene Identitätskarte mitbringen. Sie können die Passfotos zu einem Preis von CHF 10.00 (für sechs Bilder) auch direkt beim Front Office machen lassen. Damit ist sichergestellt, dass die Bilder sämtlichen Anforderungen genügen.

Bitte beachten Sie, dass die persönliche Vorsprache zwingend ist. Minderjährige benötigen zudem immer die Unterschrift der sorgeberechtigten Person.

Die Identitätskarte muss im Voraus bezahlt werden. Sie können dies bar, mit Karte oder Twint erledigen.

Bei Verlust einer Identitätskarte benötigen wir zudem die Verlustanzeige eines Polizeipostens.

Kosten und Gültigkeitsdauer

  Gültigkeit Pass 10 Kombi Pass/ID Identitätskarte
Erwachsene 10 Jahre CHF 145
(inkl. Porto)
CHF 158
(inkl. Porto)
CHF 70
(inkl. Porto)

Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahre

5 Jahre CHF 65
(inkl. Porto)
CHF 78
(inkl. Porto)
CHF 35
(inkl. Porto)
 

Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch und auf der Internetseite der Kantonalen Ausweisstelle St. Gallen.

Lernfahrausweis

Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie müssen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" mit den notwendigen Unterlagen beim Strassenverkehrsa…
Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie müssen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" mit den notwendigen Unterlagen beim Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen einreichen, und zwar frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Kategorie.

Sie können die Gesuchsformulare beim Front Office, bei jeder Polizeistation oder online beziehen.

Vor dem Einreichen des Gesuchs müssen Sie bei einem Optiker Ihr Sehvermögen testen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Besitzen Sie bereits einen Lernfahrausweis, dessen Ausstellungsdatum nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt, ist der Sehtest nicht erforderlich. Anschliessend müssen die Personalien durch das Front Office bestätigt werden.

Das Gesuch ist nur bei der allerersten Beantragung eines Lernfahrausweises persönlich bei der Gemeinde oder dem Strassenverkehrsamt einzureichen. Wer bereits in früheren Jahren ein Gesuch eingereicht hat, kann es direkt ans Strassenverkehrsamt einschicken.

Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA). Sie berät Sie…
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Prämienverbilligung

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Zugehörige Objekte

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