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Energie: Beiträge aus Energiefonds, Energieberatung, Label Energiestadt

Der sparsame Umgang mit Energie ist ein Gebot der Zeit. Welches ist das richtige Produkt für mich? Wie kann ich der Umwelt dienen? Mit welchen Förderbeiträgen kann ich rechnen? Lohnen si…

Der sparsame Umgang mit Energie ist ein Gebot der Zeit. Welches ist das richtige Produkt für mich? Wie kann ich der Umwelt dienen? Mit welchen Förderbeiträgen kann ich rechnen? Lohnen sich Investitionen in Alternativenergien?

ENERGIEFONDS

Die Technischen Betriebe speisen jährlich einen Energiefonds. Dieser dient der finanziellen Förderung von Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Zudem wird die Energieberatung aus Fondsmitteln finanziert.

Investitionsbeiträge

Sonnenkollektoren

Sonnenkollektoren müssen der Erwärmung von Brauchwasser oder der Gebäudeheizung dienen.

Aus dem Energiefonds wird an Sonnenkollektoren eine Einmalzahlung von 10 % der Anschaffungskosten (inkl. Installation), maximal CHF 2‘000.00, geleistet.

Wird für die Sonnenkollektoren ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

Photovoltaik

Der Grundeigentümer kann den ökologischen Mehrwert seiner Photovoltaikanlage selbst vermarkten oder über die KEV abrechnen.

Aus dem Energiefonds werden folgende Investitionsbeiträge an Photovoltaikanlagen geleistet:

  • Anlagen mit Einmalvergütung:
    Massgebend ist die Höhe der Einmalvergütung, welche die Pronovo AG für das jeweilige Projekt verfügt hat. Die Einmalzahlung aus dem Energiefonds beträgt 1/3 der verfügten Einmalvergütung der Pronovo AG, maximal CHF 10'000.00.
     
  • Anlagen mit anderen Fördermodellen:
    Über die Höhe der Einmalzahlung für Anlagen, welche die Pronovo AG nicht über das Instrument der Einmalvergütung fördert, entscheidet der Gemeinderat individuell. Der Förderbeitrag beträgt maximal CHF 10'000.00. Der Gemeinderat nimmt dabei Rücksicht auf den Saldo des Energiefonds.

Wird eine Anlagen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erstellt, ist nur der die geforderte Leistung übersteigende Anteil für die Förderung massgebend.

Wird für die Photovoltaikanlage ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

ENERGIEBERATUNG

Telefonische Beratung

Haben Sie Fragen zu Energie und Ökologie? Ob Sie Tipps zum Stromsparen im Haushalt, Informationen zum Vorgehen bei der Modernisierung Ihres Gebäudes, zum Heizungsersatz, zu Solarenergie oder Mobilität suchen: Die Fachleute der Energieagentur sind für Sie da.

Montag bis Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Freitag
8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Tel. 058 228 71 71

Beratung mit Videotelefonie

Wünschen Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Videotelefonie? Sie können frühzeitig einen Termin reservieren, Ihr Thema auswählen und konkrete Fragen vorgeben. Mit Ihren Angaben bereiten unsere Fachleute das Beratungsgespräch vor. Und während des 45-minütigen Gesprächs haben Sie und unsere Fachleute die Möglichkeit, Bilder, Grafiken, Pläne und so weiter auszutauschen.

Beratungstermin vereinbaren

LABEL ENERGIESTADT

Als Dokumentation seiner Anstrengungen im Energiebereich und als zusätzliche Motivation, sich weiter ständig zu verbessern, hat der Gemeinderat im Herbst 2015 das Label Energiestadt verliehen bekommen.

Gas- und Biogaslieferung

Wählen Sie Ihren Biogasanteil! Sie haben die Möglichkeit den Biogasanteil für Ihren Anschluss auf 10%, 20%, 50% oder 100% festzulegen. Das Biogas stammt aus europäischer Produktion. Neu…

Wählen Sie Ihren Biogasanteil!
Sie haben die Möglichkeit den Biogasanteil für Ihren Anschluss auf 10%, 20%, 50% oder 100% festzulegen. Das Biogas stammt aus europäischer Produktion. Neukunden wird - sofern kein Wunsch geäussert wird - 20% Biogas geliefert. Der Biogasanteil kann auf Ende das Kalenderjahres gewechselt werden.

Erdgas- und Biogasprodukte ab 1. Januar 2021
Erdgas- und Biogasprodukte ab 1. Januar 2021

Gas- und Biogaspreise
Die Gaspreise werden jährlich neu kalkuliert und richten sich nach den Marktpreisen und den Vorgaben der Regulierungsbehörden. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte aus den folgenden Publikationen:


Sicherheit
Gas ist ein sicherer Energieträger, wenn die Handhabung korrekt erfolgt. Der Installateur muss die einschlägigen Vorschriften für die Installation von Geräten und Leitungen befolgen. Die Technischen Betriebe veranlassen in einem 5-jährigen Turnus die Überprüfung sämtlicher Installationen.

Dem nachfolgenden Merkblatt können Sie die wichtigsten Verhaltenshinweise entnehmen, sollte tatsächlich einmal Gas austreten.

Gasanschluss

Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Hausanschlussleitungen bis zur Übergabestelle beim Gebäude. Sie bestimmen die Leitungsführung und -dimensionierung sowie den Ort de…
Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Hausanschlussleitungen bis zur Übergabestelle beim Gebäude. Sie bestimmen die Leitungsführung und -dimensionierung sowie den Ort der Hauseinführung und der Übergabestelle aufgrund der technischen und örtlichen Gegebenheiten.

Anschlussgesuch
Die Erschliessung eines Gebäudes muss vor Baubeginn und zusätzlich zum Baubewilligungsverfahren mittels Anschlussgesuch bei den Technischen Betrieben Goldach beantragt werden.

Kosten
Als Grundeigentümer tragen Sie gemäss Reglement der Technischen Betriebe Goldach TBG die Erstellungskosten von Anschlussleitungen durch das Leisten von Beiträgen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot!


Stromanschluss

Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Hausanschlussleitungen bis zur Übergabestelle beim Gebäude. Sie bestimmen die Leitungsführung und -dimensionierung sowie den Ort de…
Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Hausanschlussleitungen bis zur Übergabestelle beim Gebäude. Sie bestimmen die Leitungsführung und -dimensionierung sowie den Ort der Hauseinführung und der Übergabestelle aufgrund der technischen und örtlichen Gegebenheiten.

Anschlussgesuch
Die Erschliessung eines Gebäudes muss vor Baubeginn und zusätzlich zum Baubewilligungsverfahren mittels Anschlussgesuch bei den Technischen Betrieben Goldach beantragt werden.

Kosten
Als Grundeigentümer tragen Sie gemäss Reglement der Technischen Betriebe Goldach TBG die Erstellungskosten von Anschlussleitungen durch das Leisten von Beiträgen:
  • Hausanschlussbeitrag - Deckt die Kosten für die Erstellung der Hananschlussleitung exkl. Grabarbeiten ab.
  • Netzkostenbeitrag - Ist für die Mitbenützung des vorgelagerten Netzes geschuldet.
  • Baukostenbeitrag - Wird als Entgelt für die Erschliessung von Bauland und Objekten ausserhalb der Bauzone oder für Netzerweiterungen fällig.


Stromlieferung

Wählen Sie Ihre Naturstromqualität! Sie haben die freie Wahl zwischen den drei Stromqualitäten naturstrom star, naturstrom basic und mixstrom. Neukunden wird - sofern keine Wunsch geäus…

Wählen Sie Ihre Naturstromqualität!
Sie haben die freie Wahl zwischen den drei Stromqualitäten naturstrom star, naturstrom basic und mixstrom. Neukunden wird - sofern keine Wunsch geäussert wird - naturstrom basic geliefert. Die Stromqualität kann auf Ende das Kalenderjahres gewechselt werden.
Lassen Sie sich von uns beraten!

Stromqualitäten ab 1.Januar 2023
Stromqualitäten ab 1. Januar 2023

Strompreise
Die Strompreise werden jährlich neu kalkuliert und richten sich nach den Marktpreisen und den Vorgaben der Regulierungsbehörden. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte aus den folgenden Publikationen:

Wasseranschluss

Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Hausanschlussleitungen bis zur Übergabestelle beim Gebäude. Sie bestimmen die Leitungsführung und -dimensionierung sowie den Ort de…

Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Hausanschlussleitungen bis zur Übergabestelle beim Gebäude. Sie bestimmen die Leitungsführung und -dimensionierung sowie den Ort der Hauseinführung und der Übergabestelle aufgrund der technischen und örtlichen Gegebenheiten.

Als Grundeigentümer tragen Sie gemäss Reglement der Technischen Betriebe Goldach TBG die Erstellungskosten von Anschlussleitungen durch das Leisten von Beiträgen:

Hausanschlussbeitrag
Dieser deckt die Kosten für die Erstellung der Hananschlussleitung exkl. Grabarbeiten ab.

Netzkostenbeitrag
Dieser ist für die Mitbenützung des vorgelagerten Netzes geschuldet.

Baukostenbeitrag
Dieser wird als Entgelt für die Erschliessung von Bauland und Objekten ausserhalb der Bauzone oder für Netzerweiterungen fällig.

Wasserlieferung

Ohne Wasser geht nichts. Bestes Rohwasser aus dem Bodensee und unseren Quellen wird zu Trinkwasser aufbereitet. Eine gute Trinkwasserversorgung ist eine wichtige Voraussetzung für eine i…
Ohne Wasser geht nichts. Bestes Rohwasser aus dem Bodensee und unseren Quellen wird zu Trinkwasser aufbereitet. Eine gute Trinkwasserversorgung ist eine wichtige Voraussetzung für eine intakte Wirtschaft, die Hygiene und die Gesundheit.

Die TBG liefern Ihnen Trinkwasser in bester Qualität und in genügender Menge. Um dies sicherzustellen, werden periodisch und an verschiedensten Stellen Trinkwasserproben genommen und durch das Kantonale Labor für Lebensmittelkontrolle (KLA) analysiert. Selbstverständlich werden die Analysen gewissenhaft verarbeitet, die nötigen Schlussfolgerungen gezogen und Massnahmen zur steten Sicherstellung unseres hohen Standards eingeleitet.

Wasserhärte
  • Bergzone 26 - 28°fH (Quellwasser / Seewasser)
  • Oberzone 16 - 18°fH (Seewasser)
  • Unterzone 16 - 18°fH (Seewasser)

Folgende Quartiere liegen in der Bergzone und beziehen damit härteres Wasser:

Appenzellerstrasse ab Nr. 45, Bächelerstrasse, Burgweg, Chellenstrasse, Egertenstrasse, Golderbergstrasse, Hohrainstrasse, Hohrainweg, In der Weid, Mattenweg, Möttelistrasse, Mühlebergstrasse, Paradiesweg ab Nr. 17, Sangenweg, Seeblickstrasse, Städelistrasse ab Nr. 7, Weidweg, Witenholzstrasse, Wuhrstrasse ab Nr. 28

Nitrat: durchschnittlich 17mg pro Liter (Der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter)

Herkunft des Wassers

  • Seewasser (RWSG) 85%
  • Quelle Spitze/Feldmoos 2%
  • Quelle Altburg/Höhe 10%
  • Quelle Bettleren 3%

Behandlung des Wassers


Es ist äusserst sinnvoll, die Waschmittel nach der Wasserhärte zu dosieren. So wird Ihr Abwasser nicht unnötig belastet und Ihre Wäsche ebenso sauber. Alle Waschmittelpackungen informieren Sie über die der entsprechenden Wasserhärte angepassten Waschmittelmenge. Als Härte bezeichnet man die im Wasser gelösten, natürlich vorhandenen Calcium- und Magnesiumverbindungen.

Umrechnungstabelle (Umrechnungsfaktor: 1 deut. Härte = 1,79° franz. Härte)

Verbrauchsmessung

Die Ermittlung des Wasserverbrauchs erfolgt mittels Zähler.

Die Wasserzähler sind Eigentum der TBG und werden periodisch ausgewechselt und geeicht. Somit ist eine einwandfreie Verrechnung gewährleistet.

Die Anzeige für den Zählerstand befindet sich unter dem Deckel (goldig oder blau). Das kleine Rad zeigt an, ob zurzeit Wasser verbraucht wird. Durch regelmässige Kontrolle dieser Anzeige können Sie ungewollten Wasserverbrauch feststellen.

Zugehörige Objekte

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