Kopfzeile

search

Inhalt

Geschichte

Schloss Sulzberg
Der Weg von Goldach zur Politischen Gemeinde

Es mag im 5./6. Jahrhundert unserer Zeitrechnung gewesen sein, als der fränkische Tribun in Arbon zuwandernden Alemannen die Terrasse von Goldach als Wohnraum zuwies. Wo später Untergoldach stand, fanden sie, was sie suchten: das milde Klima der Seelandschaft, ausreichend Wasser im nahen Dorfbach und im sprudelnden Quell der beiden Brunnen, fruchtbare Ackerbreiten, genügend Wies- und Weidegrund und nicht zu abgelegen vom Tann am Goldachufer und den unberührten Waldgründen am Rorschacherberg.

Die hablichen Bauerngeschlechter Rennhas, Brager, Stürm, Lindenmann, Egger, die die grössere Zahl der Ammänner des Gerichtes Goldach stellten, waren daselbst wohnhaft. Der Mehrteil des Wandervolkes liess sich eine schwache Viertelstunde weiter oben längs des Dorfbaches nieder. Die drei unversieglichen Dorfbrunnen bezeichnen heute noch den Kern der grösseren Siedlung Obergoldach. Die natürlichen Vorzüge des unteren Dorfes kamen auch ihm zu, nur dass das Ackerland mehr zerteilt war und die Weide vielfach in mooriges Gelände überging. Was dem oberen Dorf an Gunst des Bodens abgehen mochte, wurde mehr als aufgewogen durch die niedere Felsenkuppe, auf der seit ältesten Zeiten das Gotteshaus des Doppeldorfes Goldach steht.

Die Pfarrkirche St. Mauritius war eine Tochterkirche der uralten St. Martins-Pfarrei Arbon und mithin bischöflich-konstanzische Eigenkirche. Grundherr von Obergoldach war gleichfalls der Bischof von Konstanz. In seinem Namen versahen die Gerichtsherrschaft die Herren von Arbon, später die Inhaber des Schildlehens Sulzberg. In Untergoldoch hatte sich im 9.Jahrhundert das Reichskloster St.Gallen festgesetzt. Durch Schenkungen an die Zelle des heiligen Gallus war es in den Besitz einiger Höfe daselbst gelangt; durch Kauf und Tausch wurde die äbtisch-sanktgallische Grundherrschaft erweitert und abgerundet. Der Ulmer Vertrag von 854 zog durch königlichen Entscheid die Grenzen, die von den beiden geistlichen Grundherrschaften zu beachten waren. Die Vogteirechte des Klosters wurden von den Herren von Rorschach ausgeübt; in ihrer hand wurden sie zum Erblehen, mit dem sie schalten und walten konnten wie mit ihrem Eigen. Die Oberlehensherrlichkeit verblieb allein beim Kloster. Dieses kam zum Zug, als die einst mächtigen Herren von Rorschach infolge von unerquicklichen Zwistigkeiten und Familienprozessen verarmten und 1449 ihr Schloss samt allen ihren Rechtsamen der Abtei abtreten und zurückgeben mussten.

Der junge Mönch Ulrich Rösch (1426 bis 1491) überlegte schon lange als Praepositus, wie der adeligen Misswirtschaft in der Fürstabtei abgeholfen werden könnte. Ende 1457 wurde er von den Eidgenossen und dem Papst bestellter Verwalter des Klosters St.Gallen, im Sommer 1463 Abt des Gotteshauses, von ihm gepriesen als zweiter Begründer des Klosters im Steinachtal. Was Jahrhunderte vor ihm nicht zustandegebracht, gelang ihm in den ersten Wochen seiner Herrschaft mit dem Tausch und Wechsel, den er am 8. September 1463 mit dem Bischof von Konstanz einging. Schon am 21. August hatte Ulrich Rösch mit den Gebrüdern Hans und Aberhans Gnaepser als den Besitzern der Burg Sulzberg und Inhabern der Gerichtsbarkeit über Obergoldach die Übergabe dieser Gerichtsherrlichkeit an das Gotteshaus St.Gallen vereinbart. Die Gebrüder Gnaepser waren mit der Entrichtung von 100 Gulden in bar und weiteren 100 Gulden zu einem späteren Termin zufrieden. Bischof und Domkapitel Konstanz bewilligten nicht nur den Vertrag mit den Gnaepsern, sondern stimmten auch dem Angebot Ulrich Röschs zu, die Oberlehensrechte über das Gericht zu Goldach an die Abtei St.Gallen gegen Rückgabe der verpfändeten Vogtei Horn abzutreten, die mit dem Gut der Rorschacher an die Abtei gekommen war. Sodann setzte der Abt mit den Vertrauensmännern von Goldach die Offnung (Dorfrecht) auf, nahm am 22. November des gleichen Jahres im Schlosshof zu Sulzberg den Huldigungseid der neuen Untertanen entgegen und setzte gemeinsam mit den Goldachern die Amtsleute des neuen Gerichtes Goldach ein. 1469 wurde auch Untereggen als dritte Hauptmannschaft dem Gerichtsverband Goldach angeschlossen, dabei blieb es bis zum Untergang des Klosterstaates Ende des 18. Jahrhunderts. Die ersten hundert Jahre waren für die Abtei und Goldach nicht leicht. Die Freiheitsgelüste, geschürt von den nahen Bergbewohnern, die sich steigernde Feindseligkeit zwischen Stadt und Stift St.Gallen (einflussreiche Goldacher waren Ausburger der Stadt), der Klosterbruch mit nachfolgendem St. Galler-Krieg (1489/90), die Bauernunruhen des beginnenden 16. Jahrhunderts, die reformatorischen Wirren, die Gegenreformation und schliesslich die Wiederaufrichtung der fürstäbtlichen Herrschaft waren gewichtige Gründe der tiefwühlenden Unruhe. Die Wohltat eines in sich gefestigten Gemeinwesens und des langsam steigenden Wohlstandes wurde erst einer späteren Generation so recht bewusst; auch die Tatsache, dass Ulrich Rösch mit dem Bau der gedeckten Brücke über die Goldach den Weg in eine goldene Zukunft geöffnet hatte, fand erst später die verdiente Anerkennung.

Der alte Gerichtsverband Goldach wurde von der Helvetik aufgelöst, die Hauptmannschaft Untereggen erhielt den Status einer politischen Gemeinde. Die erste kantonale Verfassung von 1803 erkannte Goldach und Untereggen den Rang einer Gemeinde zu. Mit ihren je ungefähr 800 Einwohnern blieben beide Gemeinden unter der Norm von 1000 Einwohnern, die der neue Kanton als untere Grenze für die politischen Gemeinden vorschrieb. Diesen Mangel sollte das Gebilde von Kreisgemeinden beheben: Goldach wurde mit dem benachbarten Mörschwil zur Kreisgemeinde Mörschwil vereint; Untereggen wurde zu Eggersriet/Grub geschlagen. Diese bürokratische Regelung rief den Widerstand der so entrechteten alten, aber nun zu kleinen Gemeindeverbände. Der Kleine und Grosse Rat von St.Gallen mussten nachgeben: Am 23. Juni 1826 wurde durch grossrätliches Dekret die Kreisgemeinde Mörschwil aufgehoben und die Ortsgemeinden Mörschwil und Goldach zu eigenen politischen Gemeinden erhoben. Mit 4 3 /4 km2 Fläche und 785 Einwohnern gehörte Goldach zu den kleinsten und unbedeutendsten Gemeinden des Kantons. Seitdem sind mehr als anderthalb Jahrhunderte verflossen. Mit den 4 3/4 km2 Fläche steht Goldach immer noch im zwölftletzten Rang der 90 Gemeinden unseres Kantons; die Bevölkerungszahl dagegen hat sich von 785 auf rund 9000 erhöht. Den Weg in diese grössere Zukunft hat vor 500 Jahren Abt Ulrich Rösch gewiesen, als er in den Wechsel und Tausch - Gericht Obergoldach gegen Vogtei Horn - einging, und noch mehr, als er die erste gedeckte Brücke über die Goldach bauen liess. Seitdem liegt Goldach am Weg, und das Geheimnis seiner wachsenden Grösse deutet das Wort: «Aller menschlicher Fortschritt ist letzten Endes das Bauen neuer Wege.»

Sitemap