| Urnen Öffnungszeiten |
Persönliche Stimmabgabe an der Urne: - Sonntag, 09.45 - 12.00 Uhr, Hauptstrasse 4, neben Rathaus
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe vor dem Abstimmungssonntag im Rathaus Büro A12: - Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
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| Hinweis |
Die Abstimmungsresultate von Goldach sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate. Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter http://abstimmungen.sg.ch für Sachabstimmungen oder http://wahlen.sg.ch bei Wahlen. Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.
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| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeinderatskanzlei ein Duplikat verlangen.
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| Brieflich abstimmen |
Wie stimme ich brieflich? - Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende, blaue Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Siein dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonnte bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinderatskanzlei Goldach eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
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| Kontakt |
info@goldach.ch |