Die unmittelbare Führung der Schulen nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes und der Gesetzgebung über das Schulwesen obliegt in der Einheitsgemeinde der Bildungskommission. Der Schulpräsident stellt zusammen mit dem Schulsekretär die Grundlagen bereit, damit die Bildungskommission ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Sie sind zudem dafür verantwortlich, dass die Kommissionsbeschlüsse umgesetzt werden.