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Strassen- und Kanalisationsunterhalt

Die Tiefbauten sind die grössten Werte einer Gemeinde. Die Anlagen müssen nicht nur gebaut, sondern insbesondere auch unterhalten und erneuert werden. Diese Aufgabe obliegt der Bauverwaltung. Verschiedene Planungsinstrumente helfen ihr, die jährlichen Investitionen zielgerichtet einzusetzen.

Der Strassenbau- und unterhalt ist im kantonalen Strassengesetz geregelt. Je nach Klassierung der Strasse ändert sich auch die Pflicht zur Kostentragung. Strassen, die dem überörtlichen und örtlichen Verkehr oder der Groberschliessung dienen, werden von der Gemeinde auf deren Kosten unterhalten. Bei kleineren Quartierstrassen (bis ca. 10 erschlossene Wohneinheiten) verbleibt der Unterhalt bei den anstossenden Grundeigentümern.

Im Übrigen verpflichtet die Gesetzgebung die Gemeinden, sämtliche Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer zu treffen.

Die Bauverwaltung sorgt durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur regionalen Abwassereinigungsanlage in Altenhein (AVA) gelangt und dort gereinigt werden kann. Sauberes Abwasser, beispielsweise von Hausdächern (Meteorwasser), wird wo immer möglich direkt in Bäche geleitet.

Die Finanzierung der Abwasserreinigung erfolgt über Zuschläge auf dem Wasserpreis sowie Anschlussbeiträge bei Neu- und Umbauten. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.

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