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Hundekontrolle

Wer beabsichtigt, erstmals einen Hund zu halten, einen Hund in die Schweiz zu importieren oder einen Hund für mehr als drei Monate zu übernehmen, muss dies vorgängig der politischen Gemeinde melden.

Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Steuer. Keine Hundesteuer ist zu entrichten für:

a) Blindenführ- und Behindertenhunde;
b) Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
c) Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hund angeschafft werden.

In Goldach beträgt die jährliche Hundesteuer CHF 120.00 pro Hund.

Für von der zuständigen Stelle des Kantons bewilligte Tierheime und Zuchtbetriebe kann die Hundesteuer unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde auf eine Pauschale zwischen CHF 500.00 und CHF 1'000.00 je Kalenderjahr festgelegt werden.

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.

Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.

Besitzen Sie zum ersten Mal einen Hund? Dann melden Sie sich beim Front Office, damit die Mitarbeitenden Ihre Personalien in der zentralen Datenbank Amicus registrieren können.

Wenn Sie den Hund aus dem Ausland haben oder der Hund gechipt werden muss, geben Sie dem Tierarzt Ihre Personen-ID an, damit der Hund auf Sie registriert werden kann. Ihre Personen-ID im Amicus erhalten Sie beim Front Office.

Übernehmen Sie einen Hund, welcher bereits gechipt und bei der Amicus registriert ist, melden sie den Besitzerwechsel bitte direkt der Amicus und informieren im Anschluss das Front Office.

Den Tod eines Hundes melden Sie bitte dem Front Office.

Amicus Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch

Preis

gemäss Reglement

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