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Kindes- und Erwachsenenschutz

Menschen können aus geistigen, körperlichen oder gesundheitlichen Gründen überfordert sein, ihre finanziellen oder sonstigen Angelegenheiten selbst zu regeln oder eine vertrauenswürdige Person damit zu betrauen. Ihnen kann mit Dienstleistungen des Kindes- und Erwachsenenschutzes geholfen werden.

Dazu zählen:

  • Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
  • Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
  • Sozialberichte zur Kinderzuteilung bei Ehescheidung und -trennung
  • Anordnen von Kindesschutzmassnahmen
  • Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
  • Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
  • Anordnen von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes oder von Suchthilfemassnahmen für Erwachsene
  • Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen für Unmündige und Erwachsene (Unterbringen in einer Klinik, einem Heim oder einer Anstalt)


Seit 1. Januar 2013 ist der Kindes- und Erwachsenenschutz regional organisiert, und zwar im Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Region Rorschach (ZV KES).

Der ZV KES ist unterteilt in die beiden Abteilungen:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Region Rorschach
Breitenweg 5
9403 Goldach
058 228 32 00
kesb.regionrorschach@kesb.sg.ch
www.kesb.sg.ch/Regionen/rorschach/

und

Berufsbeistandschaft Region Rorschach BBRR
Blumenfeldstrasse 15
Postfach 24
9403 Goldach
058 228 32 30
info@bbrr.ch
www.bbrr.ch

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