Feuerwerkverkauf, Bewilligung
Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Für die Lagerung und den Verkauf gelten strenge Auflagen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepräsidium | Gemeinderatskanzlei | info@goldach.ch |