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Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)

6. September 2018

Das Kreisgericht Rorschach hat am 18. Juni 2018 das nachfolgende Gerichtliche Verbot erlassen:

Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:

Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 347, Blumenstrasse 8, Goldach, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500.00 verboten. Berechtigt sind Gäste während Besuch des Restaurants auf den markierten Parkfeldern.


Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.

Rorschach, 3. September 2018

Kreisgericht Rorschach

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