Kopfzeile

search

Inhalt

Aufhebung Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe

4. September 2018
Für einmal sind die Regenfälle am Wochenende über das ganze Kantonsgebiet viel heftiger ausgefallen, als dies aufgrund der Prognosen letzte Woche abgeschätzt wurde. Die Messungen des Kantonsforstamtes erlauben eine Aufhebung des kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe per 5. September. Das Wasserentnahmeverbot bleibt vorerst noch bestehen.

In der vergangenen Woche kam es über dem gesamte Kantonsgebiet zu ergiebigen Niederschlägen. Es fiel flächendeckend zwischen 40 bis 60 Millimeter Regen. Die Situation in den Wäldern konnte sich deutlich entspannen und die merklich tieferen Temperaturen sorgen mittelfristig für keine Verschlechterung der Lage. Die Waldbrandgefahr reduziert sich auf «mässig» bis «erheblich». Somit ist die Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartements vom 24. Juli aufgehoben und es darf ab dem 5. September wieder im Wald und in Waldesnähe Feuer gemacht werden.

Immer noch tiefe Wasserstände

Die Abflussmengen in den meisten Bächen und Flüssen sind vorübergehend deutlich angestiegen. Die Grundwasserstände bleiben jedoch vielerorts sehr tief. Auch die Erträge der Quell- und Grundwasserfassungen haben sich noch nicht erholt. Dies bewirkt, dass die Abflussmengen in den Bächen ohne weitere Niederschläge rasch wieder sinken können.

Einschränkungen bei Wasserentnahmen teilweise aufgehoben

Das Amt für Wasser und Energie hat die kurzfristig verfügten Nutzungsbeschränkungen bei bewilligten oder konzedierten Wasserentnahmen aufgehoben. Die betroffenen Personen werden schriftlich benachrichtigt. Der Gemeingebrauch ist seit der allgemeinen Bekanntmachung vom 27. Juli untersagt. Dieses Verbot bleibt vorerst bestehen, da bei kleinen und sehr kleinen Gewässern der Abfluss noch immer sehr tief ist. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkstellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf dabei kein Aufstau des Wassers erfolgen. Grössere Entnahmen für Alpen bedürfen einer Bewilligung des Amtes für Wasser und Energie.

Das Sicherheits- und Justizdepartement dankt der Bevölkerung für das Verständnis, das sie gegenüber dem Feuer- und Feuerwerksverbot gezeigt hat. Grossmehrheitlich hat sich die Bevölkerung vorbildlich an die Verbote gehalten. Gemäss Angaben der Kantonspolizei mussten in der Zeit des Feuer- und Feuerwerksverbotes lediglich 27 Personen verzeigt werden.

Sicherheits- und Justizdepartement

Sitemap