Aufhebung von Gräbern
Nach Ablauf der 10-jährigen Grabesruhe räumt die Gemeinde ab dem 1. Februar 2020 die Urnenwand UW 3 - 5. Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2008 - 2009.
Die betroffenen Angehörigen werden ersucht, bis 31. Januar 2020 allfälligen Grab- und Blumenschmuck zu entfernen. Danach verfügt die Gemeinde entschädigungslos darüber.
Bei Fragen gibt das Bestattungsamt unter Tel. 058 228 78 14 gerne zusätzliche Auskünfte.