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Referendumsverfahren

14. November 2019

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 3 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 und Art. 33 der Gemeindeordnung der Gemeinde Goldach vom 21. März 2011 genehmigt:

Nachtrag zum Energiefondsreglement

Der Erlass untersteht gemäss Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Ge­meindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 15. November bis 24. Dezember 2019, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 289 gültige Unterschriften notwendig. Der Nachtrag kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) oder eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Gemeinderat Goldach

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