Neues Reglement über die Verrechnung der Vermessungskosten
Es ist langjährige Praxis des Grundbuchamtes, die Kosten des Geometers direkt dem Grundeigentümer weiter zu verrechnen.
Die PricewaterhouseCoopers PWC hat anlässlich einer Revision bemängelt, dass für diese Praxis ein Reglement notwendig sei. Ansonsten gelange für die Verrechnung der Nachführungskosten der Gebührentarif für die amtliche Vermessung zur Anwendung. Dieser gibt, je nach Wert des Gebäudes, eine Gebührenspannweite oder einen Ansatz vom Neuwert vor.
Der Gemeinderat erachtet diese Art der Verrechnung als nicht verursachergerecht. Er hat deshalb das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung erlassen. Das Reglement untersteht vom 1. März bis 10. April 2017 dem fakultativen Referendum.