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Auflageverfahren

28. August 2017
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) erlassen:

Teilzonenplan Zentrum / Mühlegut

Das Kantonsforstamt hat die Waldgrenzen im Sinne der Waldgesetzgebung festgelegt.

Der Teilzonenplan inkl. Waldfeststellung liegt vom 29. August bis 27. September 2017 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat, 9403 Goldach, und hinsichtlich der Waldgrenzen beim Kantonsforstamt St. Gallen, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, erheben.

Goldach, 28. August 2017

Gemeinderat Goldach

Teilzonenplan Zentrum/Mühlegut

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