Beschränkungen für Eintritt ins La Vita aufheben
Gemäss aktueller Praxis erfolgt ab einer bestimmten BESA-Einstufung keine Aufnahme im Seniorenzentrum mehr. Für solche Fälle ist das Pflegeheim erster Ansprechpartner. Diese Regelung widerspricht dem Trend, betagte Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu betreuen. Oftmals erfolgt der Übertritt in eine stationäre Einrichtung erst dann, wenn das eigenständige Wohnen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Die Betriebskommission La Vita hat dem Gemeinderat deshalb beantragt, für das gemeindeeigenen Heim keine Aufnahmebeschränkungen mehr vorzusehen. Dieser hat dem Anliegen zugestimmt und eine entsprechende Änderung des Betriebsreglementes verabschiedet. Der Nachtrag untersteht dem fakultativen Referendum. Die 40-tägige Referendumsfrist läuft ab dem 15. November.
Der Gemeinderat gleicht mit diesem Beschluss seine Praxis jener der umliegenden Heime an. Auch diese kennen in ihren Reglementen keine solchen Beschränkungen.