Kopfzeile

search

Inhalt

Aufhebung von Gräbern

24. Oktober 2018

Ab 1. Februar 2019 werden die nachfolgenden Bestattungs­anlagen geräumt. Die betroffenen Angehörigen werden ersucht, die Grabsteine, Pflanzen usw. bis 31. Januar 2019 zu entfernen. Über verbleibende Grabmäler und Pflanzen verfügt die Gemeinde anschliessend entschädigungslos. Sie kann dabei keine Haftung übernehmen.

Die Asche der Urnen wird im Gemeinschaftsgrab beigesetzt, soweit Kupferurnen Verwendung fanden. Angehörigen steht es frei, diese Urnen vorgängig abzuholen. In diesem Fall melden Sie sich bitte beim Bestattungsamt.

Das Bestattungsamt erteilt auch gerne zusätzliche Auskünfte (Tel. 058 228 78 14).

Räumung Urnenwand UW 1 + 2

Die gesetzliche Frist von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2007 – 2008 (und Zweitbestattungen).

Räumung Urnenbestattungsgrabfeld UR 3

Die gesetzliche Frist von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2007 – 2008 (und Zweitbestattungen).

Gemeinderat Goldach

Grabsteine

Sitemap