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Zentrumsüberbauung muss nochmals vor den Gemeinderat

29. März 2019
Ein Oblicht, das wenige Zentimeter über das Flachdach hinausragt, gab den Ausschlag, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde eines benachbarten Grundeigentümers gutgeheissen und die Baubewilligung des Gemeinderates für die Zentrumsüberbauung aufgehoben hat.

Mit Entscheid vom 26. September 2017 erteilte der Gemeinderat die Baubewilligung für die Zentrumsüberbauung auf den Liegenschaften rund um das Restaurant Schäfli. Gleichzeitig wies er die Einsprache eines benachbarten Grundeigentümers ab.

Dieser wehrte sich mit Rekurs beim Baudepartement. Die kantonale Behörde schützte den Entscheid des Gemeinderates und wies den Rekurs am 17. September 2018 ab. Dagegen erhob der Rekurrent Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

Völlig überraschend hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde nun in einem einzigen Punkt gut. Es urteilte, dass die Oblichter auf dem Flachdach keine technisch bedingten Aufbauten seien, welche gemäss Baureglement die Gebäudehöhe überschreiten dürften. Die Oblichter ragen wenige Zentimeter über das Flachdach. Die viel höheren  Absturzsicherungen, die Abluftkamine sowie die Rauch- und Wärmeabzugsvorrichtungen erfüllen hingegen die Voraussetzungen und dürfen über das Flachdach reichen.

Die Oblichter sind schon alleine wegen der zulässigen Brüstung für niemanden einsehbar. Der Gemeinderat hätte sich deshalb gewünscht, dass das Verwaltungsgericht diesen unbedeutenden "Mangel" in einer Auflage zur Baubewilligung behoben hätte. Das Gericht entschied jedoch anders und hob die Baubewilligung wegen dieses Details komplett auf. Damit steht das Verfahren wieder auf Gemeindeebene.

Gegen eine neue Baubewilligung ohne das Flachdach überragende Oblichter stehen in der Folge wieder alle Rechtsmittel offen, was erneut zu jahrelangen Verzögerungen führen könnte.

Bild Visiere Zentrumsüberbauung

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