Referendumsverfahren
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 96 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung, Art. 134 und 136 Abs. 1 lit. b des Gemeindegesetzes, Art. 1bis des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz und Art. 9 Abs. 1 sowie Art. 11 Abs. 2 des Bevölkerungsschutzgesetzes genehmigt:
Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Gaiserwald, Wittenbach, Muolen, Untereggen, Berg SG, Tübach, Rorschacherberg, Thal, St. Gallen, Häggenschwil, Eggersriet, Mörschwil, Steinach, Goldach, Rorschach und Rheineck im Bereich Bevölkerungsschutz.
Der Erlass untersteht gemäss Artikel 23 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 13. Juni 2019 bis 22. Juli 2019, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 289 gültige Unterschriften notwendig. Die Vereinbarung kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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