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Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)

31. Juli 2019

Das Kreisgericht Rorschach hat am 25. April 2019 die nachfolgenden Gerichtlichen Verbote erlassen:

a) Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:
Privat, Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstuck Nr. 316, Löwenstrasse 1, Goldach, unter Androhung einer Busse bis CHF 500 verboten. Berechtigt sind Kunden während dem Bankbesuch sowie Besucher der Wohnungen Lowenstrasse 1 auf den bezeichneten Parkfeldern.

b) Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:
Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstuck Nr. 316, Löwenstrasse 1, Goldach, unter Androhung einer Busse bis CHF 500 verboten. Berechtigt sind Kunden während Transaktionen an den Bancomaten auf den bezeichneten Parkfeldern.

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.

Rorschach, 23. Juli 2019

Kreisgericht Rorschach

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