Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus?
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Eine selbständige Tätigkeit (auch im Nebenerwerb) muss in jedem Fall angemeldet werden. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb CHF 2300.00 nicht, so sind Sie grundsätzlich beitragsbefreit.
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.