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Regionsgemeinden einigen sich auf Kostenverteilung

4. November 2019
Die Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg haben die interne Verteilung der Gemeindeanteile an die Kantonsstrasse zum See beschlossen und entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet.

In ihren Vernehmlassungsbeschlüssen zur Kantonsstrasse zum See, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Goldach und Rorschach am 17. November 2019 abstimmen, sichern die Räte dem kantonalen Tiefbauamt die Gemeindeanteile zu.

Diese Anteile belaufen sich auf gesamthaft 8,24 Mio. Franken und werden nach dem Territorialitätsprinzip auf die Standortgemeinden Goldach und Rorschach verteilt. Danach trägt Goldach 6,34 Mio. und Rorschach 1.9 Mio. Franken. An die Gemeindeanteile sind Beiträge des Bundes aus dem Agglomerationsfonds und des Kantons für den Langsamverkehr zu erwarten.

Die Kantonsstrasse zum See mit dem neuen Autobahnanschluss ist ein regionales Projekt, von dem die Regionsgemeinden gleichermassen profitieren. Die Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg haben deshalb separate Vereinbarungen abgeschlossen, in denen sie die Aufteilung der Gemeindeanteile regeln.

Danach beteiligt sich die Gemeinde Rorschacherberg mit 30 % an den Gemeindeanteilen von Goldach und Rorschach für den Langsamverkehr. Die Restkosten - nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton - tragen die Gemeinde Goldach und die Stadt Rorschach je zur Hälfte.

Gestützt auf die heute vorliegenden Zahlen ergeben sich damit folgende Nettokosten zu Lasten der Gemeinden:

Gemeinde Goldach: 2,125 Mio. Franken
Stadt Rorschach: 2,125 Mio. Franken
Gemeinde Rorschacherberg: 1,5 Mio. Franken

Der Gemeinderat freut sich, dass es gelungen ist, die Vereinbarungen noch vor der Urnenabstimmung vom 17. November 2019 zu unterzeichnen.

Bild Übersicht Autobahnanschluss mit Kantonsstrasse

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