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Gemeinde kauft Grundstück Nr. 1183 am Warteggweg 32b

24. September 2020
Vom 24. September bis 2. November 2020 läuft die Referendumsfrist für den Kauf von Grundstück Nr. 1183 durch die Gemeinde. Der Kaufpreis beläuft sich auf 1,2 Mio. Franken.

Das Grundstück am Warteggweg 32b steht heute im Eigentum von Konrad Schefer. Es umfasst 870 m2, liegt in der Kernzone und ist mit einem Einfamilienhaus überbaut. Im Westen grenzt es an eine freie Liegenschaft der Ortsgemeinde, im Süden an Bauland der Politischen Gemeinde.

Die neue, verlängerte Mühlegutstrasse erschliesst die letzte grosse Baulandreserve in Zentrumsnähe. Sie steht vollumfänglich im Eigentum der Ortsgemeinde, welche eine etappierte Überbauung gestützt auf einen Architekturwettbewerb plant. Diese Überbauung bildet westlich der Mühlegutstrasse dereinst den Siedlungsrand, welcher entlang des aufgehobenen Industriegleises der Bruggmühle AG verläuft. Auch östlich der Strasse wird das Siedlungsgebiet durch die alte Industriegleisparzelle abgeschlossen, die hier grösstenteils im Eigentum der Gemeinde steht und in der Kernzone liegt.

Das Einfamilienhaus Warteggweg 32b passt ortsbaulich nicht mehr in dieses Gebiet. Zusammen mit den angrenzenden Baulandreserven von Ortsgemeinde und Politischer Gemeinde ergibt sich die Chance, auch östlich der Mühlegutstrasse dereinst einen zonengerechten Siedlungsrand zu schaffen. Die Ortsgemeinde ist bereit, eine zukünftige Überbauung ihrer Liegenschaft gemeinsam mit der Gemeinde zu entwickeln. Es haben auch schon Gespräche mit dem östlichen Nachbarn stattgefunden, um die Möglichkeit zu klären, das Entwicklungsgebiet zu erweitern.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Grundstück Nr. 1183 zu kaufen. Der Kaufpreis von 1,2 Mio. Franken liegt – gemäss Schätzung von Raiffeisen Casa – am untersten Rand der errechneten Preisspanne und unter dem ausgewiesenen Marktpreis. Ohne Einbezug der angrenzenden Grundstücke von Ortsgemeinde und Politischer Gemeinde würde das Objekt wohl langfristig als Einfamilienhaus genutzt. Damit wäre eine grosse Chance vertan. Der Kauf untersteht gemäss Kompetenzregelung in der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Bis zu einer baulichen Entwicklung wird der Gemeinderat das Einfamilienhaus vermieten.

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