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Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden

15. Mai 2020

Am 27. September 2020 finden die Gesamterneuerungs­wahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2021 - 2024 statt.

Einreichen von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können bis Dienstag, 30. Juni 2020, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Wahlvor­schläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemein­deangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind, den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten, ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten und ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben (Art. 20 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen). Die Gemeinderatskanzlei gibt die entsprechenden Formulare ab. Diese können auch unter www.goldach.ch heruntergeladen werden.

Zweiter Wahlgang am 29. November 2020

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2020 statt.

Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 12. Oktober 2020, 18.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Gemeinderat Goldach

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