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Netzwerk Jugendliche im öffentlichen Raum

30. November 2009
Unter dem Titel «öffentliche Sicherheit» hat der Gemeinderat das «Netzwerk Jugendliche im öffentlichen Raum» installiert. Dieses gewährleistet ein einheitliches und konsequentes Vorgehen, wenn sich Jugendliche nicht an die geltenden Regeln halten.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Jugendliche dürfen sich im öffentlichen Raum aufhalten, sei es auf Strassen und Plätzen, beim Bahnhof oder auf Spielwiesen. Sie sind auch kein Sicherheitsproblem, wenn sie in Gruppen zusammensitzen, etwas trinken und diskutieren. Aber es gelten selbstverständlich Regeln, an die sich alle zu halten haben, ob jung oder alt.

Grenzen setzen und durchsetzen

Die Mehrheit der Jugendlichen hat kein Problem mit den Grenzen, welche die Gesellschaft ihnen setzt. Einige wenige loten diese aber immer wieder aus, ver-suchen, sie neu abzustecken, wollen wissen, wie weit sie gehen können. Es ist auch Aufgabe der Gemeinde dafür zu sorgen, dass gewisse Grenzen nicht überschritten werden.

Das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, das bereits dem fakultativen Referendum unterstand, beschreibt – zusätzlich zu übergeordneten Erlassen – verschiedene Regeln, wie sie in Goldach gelten sollen. Es stellt der Gemeinde aber auch Instrumente zur Verfügung, um die Regeln notfalls durchzusetzen oder auf Übertretungen zu reagieren.

Das «Netzwerk Jugendliche im öffentlichen Raum» setzt dort an, wo Grenzen überschritten werden. Es konzentriert sich auf Jugendliche, weil die Gemeinde bei Minderjährigen in verschiedensten Bereichen betroffen ist, so in der Schule, in der Jugendarbeit oder bei den sozialen Diensten.

Partner vernetzen

Oftmals fallen Jugendliche nicht nur in einem Bereich negativ auf. Wer im Jugendtreff rebelliert, macht vielleicht auch in der Schule Probleme oder ist bereits bei der Vormundschaftsbehörde ein Thema. In solchen Fällen ist es wichtig, dass diese Bereiche sich absprechen und die Massnahmen koordinieren. Deshalb sind im «Netzwerk Jugendliche im öffentlichen Raum» alle Partner vernetzt, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Jugendlichen befassen, beispielsweise:
  • Jugendarbeit (Jugendbüro und Ju-gendtreff)
  • Schulsozialarbeit
  • Schule
  • Erziehungs- und Jugendberatung
  • Sozialdienst der Gemeinde
  • Vormundschaftssekretariat
  • Securitas
  • Polizei
  • Jugendanwaltschaft

Die angestrebte Vernetzung bedingt eine zentrale Koordinationsstelle. Diese führt die ihr zugehenden Informationen in einzelnen Falldossiers zusammen. Sie nimmt eine Erstbeurteilung vor, holt bei Bedarf zusätzliche Informationen ein und löst die geeigneten Massnahmen aus. In besonders komplexen Fällen lädt sie ausgewählte Partner aus dem Netzwerk zu einer Koordinations- und Beratungssitzung ein. Die zentrale Koordinationsstelle für das Goldacher «Netzwerk Jugendliche im öffentlichen Raum» ist in der Gemeindeverwaltung der Abteilung «Soziales» angegliedert. Deren Leiter ist für die Abwicklung verantwortlich.

Konsequenzen spüren lassen

Grundsätzlich soll jedes Fehlverhalten im öffentlichen Raum eine Massnahme auslösen. Die Betroffenen müssen spüren, dass Widerhandlungen gegen gesetzliche Vorschriften immer Konsequenzen haben. Die gewählten Massnahmen müssen selbstverständlich verhältnismässig sein. Möglich sind beispielsweise:
  • Brief an den Betroffenen (als mildeste Massnahme), allenfalls mit Kopie an Eltern, Lehrer, Lehrmeister, Arbeitgeber;
  • Erteilen von Betretungs- oder Aufenthaltsverboten für bestimmte Areale;
Bussenerhebung auf der Stelle (z. B. beim Littering) durch Polizei oder Securitas;
  • Vorladung des Betroffenen samt Eltern zu einem persönlichen Gespräch mit einem Ausschuss von Netzwerk-Partnern;
  • Verpflichtung des Betroffenen zu persönlicher Arbeitsleistung, beispielsweise beim Werkhof, bei einem Hauswart oder im «la vita» Seniorenzentrum;
  • Verzeigung an die Jugendanwaltschaft (z. B. bei Sachbeschädigungen);
  • Meldung an die Vormundschaftsbehörde, welcher wiederum verschiedene vormundschaftliche Massnahmen offenstehen.

In strafrechtlich relevanten Fällen (beispielsweise bei Gewalt, Bedrohung oder Erpressung) bleibt es aber unerlässlich, dass die Betroffenen selbst Anzeige erstatten. Ansonsten kann das Jugendstrafrecht ausserhalb von Offizialdelikten nicht greifen. Es ist falsch, aus Angst vor möglichen Repressalien auf die Anzeige zu verzichten. Es sind der Jugendanwaltschaft nämlich keine Fälle bekannt, bei denen auf Verzeigungen Racheakte folgten.

Aus der Anonymität holen

Nur wenn es gelingt, die Jugendlichen aus der Anonymität zu holen, kann das Netzwerk die gewünschte Wirkung erzielen. Es ist in vielen Fällen allerdings nicht ganz einfach, die Namen der «Sünder» in Erfahrung zu bringen. Der Gemeinderat möchte deshalb die Securitas mit zusätzlichen Kompetenzen ausstatten. Er ist aber auch auf eine aufmerksame Bevölkerung angewiesen, die bei Vorfällen nicht wegsieht und der Koordinationsstelle Meldung erstattet.
Politisch ist das «Netzwerk Jugendliche im öffentlichen Raum» der Kommission Jugendarbeit Gemeinde angegliedert, der Gemeinderätin Jacqueline Schneider vorsteht.

Wer in Goldach wohnt, darf sich auch heute noch sicher fühlen. Der Gemeinderat möchte auf keinen Fall dramatisieren. Es ist ihm aber wichtig, frühzeitig auf gewisse unerwünschte Entwicklungen zu reagieren und der guten Situation Sorge zu tragen.
Bild Bahnhof
Der Bahnhof ist ein beiliebter Treffpunkt für Jugendliche.

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