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Verkehrsanordnung

8. Dezember 2009
Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat erlässt in Anwendung von Art. 173bis EGzZGB und Art. 17 des Übertretungsstrafgesetzes folgen¬de privatrechtliche Massnahme:

Signal
Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) mit dem Zusatz: „Privat, Gäste Restaurant Lindenhof gestattet“

Signalstandort
Grundstück Nr. 194, St. Galler Strasse 50

Wer an der Änderung oder Aufhebung dieser Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann, ist berechtigt, innert 14 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, Rekurs zu erheben. Der Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
Nach Eintritt der Rechtskraft werden Übertretungen mit Busse bestraft (Art. 10 des Übertretungsstrafgesetzes).

Goldach, 8. Dezember 2009

GEMEINDERAT GOLDACH

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