Referendumsvorlage
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 20. Februar bis 1. April 2010, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig. Die Vereinbarung kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A 10) bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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17.7_Vereinbarung_Grundbuchamt_11.2.10_rf.pdf (PDF, 71.26 kB) | Download | 0 | 17.7_Vereinbarung_Grundbuchamt_11.2.10_rf.pdf |