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Allgemeinverfügung

16. März 2010
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39ff des Reglementes über Ruhe, Ordnung und Sicherheit die Allgemeinverfügung für die Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation erlassen.
Die Videoüberwachung soll bei folgenden Anlagen zur Anwendung gelangen:
  • Bahnhof
  • Schulareal Bachfeld
  • Schulareal Wartegg/Wartegghalle
  • Spielwiese Breiten

Die Allgemeinverfügung erfolgt vorsorglich, damit die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bei Bedarf gegeben ist.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Mai 1965 (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen erhoben werden.

Goldach, 16. März 2010

Der Gemeinderat
Piktogramm Videoüberwachung
Auf die Videoüberwachung wird an den betreffenden Standorten mit Hinweisschildern aufmerksam gemacht.

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