Allgemeinverfügung
- Bahnhof
- Schulareal Bachfeld
- Schulareal Wartegg/Wartegghalle
- Spielwiese Breiten
Die Allgemeinverfügung erfolgt vorsorglich, damit die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bei Bedarf gegeben ist.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Mai 1965 (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen erhoben werden.
Goldach, 16. März 2010
Der Gemeinderat