Kopfzeile

search

Inhalt

Grundlagen für Videoüberwachung schaffen

15. März 2010
Der Gemeinderat hat in einer Allgemeinverfügung die Standorte festgelegt, an denen in Goldach Videoüberwachung möglich sein soll. Er möchte im Bedarfsfall möglichst schnell reagieren können.
Das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit, das seit 1. Januar 2010 in Vollzug ist, ermöglicht für Goldach den Einsatz von Videoüberwachung. Die Standorte, an denen dieses Instrument zur Anwendung gelangen soll, müssen durch Allgemeinverfügung definiert und publiziert werden.

Aufgrund der Einsatzrapporte der Securitas, die in Goldach schon seit vielen Jahren die öffentlichen Plätze und Anlagen kontrolliert, kennt der Gemeinderat die "Brennpunkte" in der Gemeinde. Derzeit ist es aber - auch jahreszeitbedingt - überall recht ruhig. Der Gemeinderat möchte aber schnell reagieren können, sollte sich das über die Sommermonate ändern. Er hat deshalb verschiedene Areale für eine mögliche Videoüberwachung bestimmt und in einer Allgemeinverfügung publiziert:
  • Bahnhof
  • Schulareal Bachfeld
  • Schulareal Wartegg/Wartegghalle
  • Spielwiese Breiten (beim Schaukelpferd)

Es ist nicht geplant, alle Standorte dauernd zu überwachen. Vielmehr sollen abwechslungsweise und zeitlich beschränkt dort Kameras aufgestellt werden, wo es aufgrund aktueller Probleme nötig und geeignet erscheint.

Es erfolgen keine Aufschaltungen der Aufnahmen in Echtzeit. Der Zugriff ist nur nach Vorfällen und auf Anweisung des zuständigen Untersuchungsrichters möglich. Die Aufzeichnungen werden nach spätestens 100 Tagen gelöscht.
Bild Bahnhof Goldach
Der Bahnhof ist eines der Areale, wo Videoüberwachung in Frage kommt.

Sitemap