Hundekurse: 40.000 brauchen Nachweis im September
Konkret bedeutet dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle Neuhundehaltende, die seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen Theoriekurs vorweisen können. Zudem müssen alle, die zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen Praxiskurs besucht haben – dies sind rund 40.000! Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis verlangen und säumige Hundehaltende büssen.
Seit Sommer 2009 werden in allen Regionen Kurse angeboten. Mittlerweile sind über 1100 Hundetrainerinnen und –trainer ausgebildet und berechtigt, die obligatorischen Kurse zu erteilen. Hundehaltende, die der Kurspflicht unterstehen, müssen sich nun dringend dafür anmelden. Gehen Sie auf www.tiererichtighalten.ch > „HundetrainerInnen in Ihrer Region“. Umfassende Informationen zu den obligatorischen Hundeausbildungen (Sachkundenachweis)
finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch > Hunde > Mensch und Hund > HundehalterInnen und Hunde ausbilden.