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Restaurant Hohrain nimmt Gestalt an

9. Juni 2010
Der Gemeinderat hat für den Umbau des Wohnauses/Restaurants Hohrain einen Gemeindeanteil von Fr. 29'471.- an Massnahmen der Denkmalpflege gesprochen. Das über 300-jährige Gebäude ist in der Goldacher Schutzverordnung als geschütztes Kulturobjekt verzeichnet.
Erbaut wurde das Wohnhaus Hohrain im Jahr 1677. Ob es von Beginn weg auch als Gasthaus diente, ist nicht bekannt. Auf jeden Fall lag es an der damaligen Hauptstrasse Rorschach - St. Gallen mit dem St. Jakobspilgerweg.

Marc und Karin Hintermeister haben das Gebäude Anfang dieses Jahres erworben mit der Absicht, das Wohnhaus und Restaurant unter Beizug der Denkmalpflege zu renovieren und umzubauen.

Es ist üblich, dass Kanton und Gemeinden für geschützte Gebäude Beiträge an Massnahmen der Denkmalpflege leisten. Das Amt für Kultur stuft das Wohnhaus/Restaurant Hohrain als Gebäude mit lokal-regionaler Bedeutung ein, was einen Beitragssatz von 20 % oder Fr. 58'943.- ergibt. Daran beteiligt sich die Gemeinde zur Hälfte, also mit Fr. 29'471.-. Die Auszahlung erfolgt über den Voranschlag 2011.

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird an dieser aussichtsreichen Lage wieder ein Restaurant entstehen, das sich schnell zu einem Geheimtipp entwickeln könnte.

Der Gemeinderat freut sich, dass der Gemeinde nebst dem Ochsen auch das Restaurant Hohrain erhalten bleibt. Gemeindepräsident Thomas Würth und Hans Kästli, Mitglied der Bau- und Verkehrskommission, haben sich von der Familie Hintermeister über den Baufortschritt informieren lassen.

Familie Hintermeister mit Mitgliedern der Baukommission
Bald wieder ein Restaurant: Familie Hintermeister, eingerahmt von Baukommissionsmitglied Hans Kästli (l.) und Gemeindepräsident Thomas Würth, vor dem eingerüsteten Wohnhaus.

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