Klassierung für einen Teil der Kreuzstrasse aufgehoben
Ein Grundeigentümer wehrte sich gegen dieses Vorhaben und verlangte, die Kreuzstrasse auf dem Teilstück zwischen Wiesen- und Zentralstrasse aus dem Strassenplan zu entlassen, da dieses für die Erschliessung der Liegenschaften nicht benötigt werde.
Der Gemeinderat lehnte die Einsprache ab. Während das kantonale Baudepartement diesen Entscheid schützte, kam das Verwaltungsgericht zu einem anderen Schluss. Gestützt darauf hebt der Gemeinderat nun die Klassierung für das entsprechende Strassenstück auf. Für den Teilstrassenplan wird nach den Sommerferien das Planverfahren nach Strassengesetz durchgeführt.
Sobald die Aufhebung rechtskräftig ist, wird der Gemeinderat das Strassenbauprojekt sowie den Perimeter anpassen und neu auflegen.