Planverfahren
Die Kreuzstrasse ist heute als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt. Die Klassierung wird auf dem Teilstück zwischen Wiesenstrasse und Zentralstrasse aufgehoben. Für den nördlichen Teil der Kreuzstrasse, zwischen Wiesenstrasse und Promenadenstrasse, bleibt die Klassierung bestehen.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Teilstrassenplan innert der Auflagefrist schrift¬lich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.
Gemeinderat Goldach