Kopfzeile

search

Inhalt

Planverfahren

10. August 2010
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 13 und Art. 39ff. Strassengesetz den Teilstrassenplan „Aufhebung der Klassierung für den südlichen Teil der Kreuzstrasse“ genehmigt.
Der Plan liegt während 30 Tagen, d. h. vom 10. August bis 9. September 2010, öffentlich auf.

Die Kreuzstrasse ist heute als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt. Die Klassierung wird auf dem Teilstück zwischen Wiesenstrasse und Zentralstrasse aufgehoben. Für den nördlichen Teil der Kreuzstrasse, zwischen Wiesenstrasse und Promenadenstrasse, bleibt die Klassierung bestehen.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Teilstrassenplan innert der Auflagefrist schrift¬lich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.

Gemeinderat Goldach
Teilstrassenplan Kreuzstrasse
Das schraffierte Teilstück der Kreuzstrasse wird aus der öffentlichen Strassenklassierung entlassen.

Sitemap