Kopfzeile

search

Inhalt

Gemeinde kauft Liegenschaft an der Bruggmühlestrasse

13. August 2010
Die Gemeinde Goldach kauft von René Gerosa die Gewerbeliegenschaft an der Bruggmühlestrasse 14. Das Grundstück umfasst 2‘532 m2 und liegt in der Wohn-Gewerbezone WG3. Der Kaufpreis ist auf Fr. 1‘720‘000.– festgelegt. Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum.
Das Kaufgrundstück liegt strategisch günstig im Zentrum der Gemeinde unmittelbar angrenzend an die Schulliegenschaften Wartegg. Es eignet sich damit für vielfältige öffentliche Nutzungen. Ein entsprechender Bedarf kann sich in einigen Bereichen ergeben:

Die Kindertagesstätte stösst an der Löwenstrasse 2 räumlich an ihre Grenzen. Die Nachfrage nach zusätzlichen Plätzen ist da. Am bestehenden Standort ist ein Ausbau allerdings nicht möglich. Kindertagesstätten sind auf schulnahe, zentrale Lagen angewiesen.

Das Gmünderhaus beherbergt seit Jahren den Jugendtreff „Freestyle“. Das Gebäude ist baufällig und selbst als Jugendtreffpunkt kaum mehr zumutbar. Es drängt sich in absehbarer Zeit ein Ersatz auf.

Der Mittagstisch findet heute im Pavillon beim Warteggschulhaus statt. Der Pavillon war ursprünglich als Provisorium gedacht und ist baulich entsprechend einfach ausgeführt. Auch der Mittagstisch ist auf zentral gelegene Räumlichkeiten in Schulnähe angewiesen.

Der Gemeinderat hat für einen möglichen Gemeindesaal die Liegenschaft beim Bahnhof vertraglich vorläufig bis Ende 2013 gesichert. Die Liegenschaft Bruggmühlestrasse 14 böte allenfalls gar eine zusätzliche Alternative als Saalstandort.

Kein finanzielles Risiko, keine Zunahme der Verschuldung

Der Kaufpreis von Fr. 1‘720‘000.– basiert auf der neutralen Schätzung eines spezialisierten Büros. Da die Liegenschaft dem Finanzvermögen zugewiesen wird, ergibt sich keine Zunahme der Gemeindeverschuldung. Die Wohnung und die Gewerberäumlichkeiten sind überdies alle vermietet. Der Verkäufer garantiert der Gemeinde bis 31. Dezember 2013 jährliche Nettomietzinsen von Fr. 115‘000.–. Der Gemeinderat sieht vor, die Überschüsse aus den Mietzinseinnahmen für Abschreibungen auf dem Buchwert zu verwenden. Sollte sich also für die Liegenschaft wider Erwarten auch längerfristig kein Bedarf ergeben, liesse sie sich ohne Verlust auch wieder veräussern. Die Gemeinde hätte es dann aber in der Hand, wem sie das Grundstück zu welchem Zweck verkauft.

Fakultatives Referendum

Das Grundstückgeschäft untersteht gemäss Artikel 30 lit. c der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Abstimmungsbegehren können innert 40 Tagen, d. h. bis 22. September 2010, der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig.

Liegenschaft Bruggmühlestrasse
Das Grundstück Nr. 863, Bruggmühlestrasse 14, liegt strategisch günstig im Zentrum der Gemeinde.

Sitemap