Verkehrsanordnung
Blumenstrasse 30 (Raiffeisenbank), Parkfeldreihe entlang Gallusstrasse (Grundstück 1020)
zwei reservierte Parkfelder für Gehbehinderte;
Signal „Parkieren gestattet“ (4.17) mit dem Zusatz: „Gehbehinderte“ (Piktogramm 5.14) und gelb markiertes Parkfeld mit Piktogramm „Gehbehinderte“
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Goldach, 14. September 2010
GEMEINDERAT GOLDACH