Auflageverfahren
Der Erlass liegt vom 3. November bis 3. Dezember 2010 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilzonenplan beim Gemeinderat, 9403 Goldach, und hinsichtlich der Waldgrenzen beim Kantonsforstamt St. Gallen, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Goldach, 3. November 2010
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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73.2.2_Teilzonenplan_Thannacker_25.10.10_rf.pdf | Download | 0 | 73.2.2_Teilzonenplan_Thannacker_25.10.10_rf.pdf |