Planverfahren
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff. und Art. 77ff. Strassengesetz genehmigt:
- Bauprojekt Zentral-, Wiesen- und Kreuzstrasse
- Strassenperimeter Zentral-, Wiesen-, Kreuzstrasse
Der Plan und der Perimeter liegen während 30 Tagen, d. h. vom 19. Januar bis 18. Februar 2011, öffentlich auf.
Beim Bauprojekt handelt es sich um eine Gesamterneuerung mit Strassenraumgestaltung. Die Strassen sind bereits rechtskräftig als Gemeindestrassen 2. Klasse eingeteilt.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen das Bauprojekt oder den Perimeter innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.
Goldach, 19. Januar 2011
Der Gemeinderat