Sirenentest vom 2. Februar
Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen, davon 5'000 fest
installiert und rund 3'000 mobil, auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Im Kanton St. Gallen werden alle 227 stationären Sirenen ferngesteuert sowie von Hand ausgelöst. Ebenfalls werden die 152 mobilen Sirenen getestet.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der "Wasseralarm" bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer
Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.
Informationen zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.bevoelkerungsschutz.ch (Dokumente / Unterlagen Alarmierung).
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Amt für Militär und Zivilschutz
des Kantons St.Gallen
Abteilung Infrastruktur Zivilschutz