Sanierung und Erweiterung des Seniorenzentrums «la vita»
Planungs- und Projektierungskredit
Im Voranschlag der Investitionsrechnung für das Jahr 2008 bewilligte die Bürgerschaft einen Planungskredit von 500‘000 Franken. Davon werden für die Machbarkeitsstudien, für den Überbauungsplan, die Rechtsverfahren sowie das Vorprojekt rund 182‘000 Franken beansprucht.
Die nächste Phase beinhaltet nun das Bauprojekt und den Kostenvoranschlag. Der Aufwand beträgt 471‘000 Franken und beinhaltet die Honorare für Architekt und Fachplaner (Bauingenieur, Elektroingenieur, Heizungs-/Lüftungsingenieur, Sanitäringenieur, Bauphysiker, Beleuchtungsplaner) sowie Nebenkosten. Dieser Betrag ist im Voranschlag der Investitionsrechnung 2011 enthalten. Zuständig für den Entscheid ist die Bürgerversammlung.
Vorprojekt, Bauprojekt und Kostenvoranschlag
Für das Vorprojekt beauftragte der Gemeinderat das Büro «bb architektur gmbh» in Rorschach. Dieses erarbeitete bereits die Machbarkeitsstudie. Gestützt auf das Vorprojekt werden danach die Architekturarbeiten öffentlich ausgeschrieben.
Ungefähr von Oktober 2011 bis Frühling 2012 erarbeitet das beauftragte Architekturbüro dann das eigentliche Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Wenn alles rund läuft, kann der Gemeinderat der Bürgerschaft den Baukredit und damit den definitiven Ausführungsentscheid im Juni 2012 zur Abstimmung an der Urne unterbreiten.
Finanzierungsmöglichkeiten prüfen
Früher wurden Alters- und Pflegeheime in der Regel allein aus Steuermitteln finanziert, auch das damalige Altersheim Breiten. Die Gemeinden aktivierten die Baukosten in ihren Rechnungen und schrieben sie meist über 25 Jahre ab.
Heute setzt sich immer mehr die Meinung durch, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auch die Baukosten und deren Verzinsung finanzieren sollen. Konkret bedeutet dies einen entsprechenden Aufschlag auf den Pensionspreisen. Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe zusammen mit der OBT Treuhand AG verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Letztlich geht es um die Erarbeitung eines eigentlichen Businessplanes. Entscheide sind noch nicht gefällt.
In der neuen Gemeindeordnung schlägt der Gemeinderat vor, das Seniorenzentrum wie die Technischen Betriebe als eigene, unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt zu führen. Personal und Bewohner spüren davon nichts, doch wird das Seniorenzentrum als Institution der Gemeinde gestärkt. Insbesondere erhält es eine eigene Buchhaltung und ist nicht mehr bloss Teil der Gesamtrechnung innerhalb der Gemeinde. Die Transparenz gegenüber der Bürgerschaft wird dadurch höher.