Kopfzeile

search

Inhalt

Auflageverfahren

29. März 2011
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes den Teilzonenplan Blumenstrasse und den Überbauungsplan Blumenstrasse mit besonderen Vorschriften erlassen.
Die Pläne liegen vom 29. März bis 28. April 2011 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilzonenplan und den Überbauungsplan beim Gemeinderat, 9403 Goldach, Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Goldach, 29. März 2011

GEMEINDERAT GOLDACH
Überbauungsplan Blumenstrasse

Zugehörige Objekte

Name
73.2.2_Teilzonenplan_Blumenstrasse_17.3.11_rf.pdf Download 0 73.2.2_Teilzonenplan_Blumenstrasse_17.3.11_rf.pdf
73.2.3_berbauungsplan_Blumenstrasse_17.3.11_rf.pdf Download 1 73.2.3_berbauungsplan_Blumenstrasse_17.3.11_rf.pdf

Sitemap