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Referendumsverfahren

21. April 2011
Der Gemeinderat Goldach hat gestützt auf das Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen, die dazugehörige Vollzugsverordnung sowie das Gemeindegesetz das Bestattungs- und Friedhofreglement genehmigt
Der Erlass untersteht gemäss Artikel 23 Abs. 1 lit. b des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 21. April bis 31. Mai 2011, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig. Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.

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11.21_Friedhofreglement.pdf Download 0 11.21_Friedhofreglement.pdf

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