Referendumsverfahren
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 17. August bis 26. September 2011, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig. Die Teilzonenpläne können während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Goldach, 17. Augsut 2011 Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Teilzonenplan Thannäcker.pdf | Download | 0 | Teilzonenplan Thannäcker.pdf |
Teilzonenplan Blumenstrasse.pdf | Download | 1 | Teilzonenplan Blumenstrasse.pdf |