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Referendumsverfahren

17. August 2011
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Fr. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (BauG, sGS 731.1) die Teilzonenpläne Thannäckerstrasse und Blumenstrasse erlassen.
Nachdem das öffentliche Planauflageverfahren abgeschlossen ist, werden die Teilzonenpläne in Anwendung von Art. 30 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 17. August bis 26. September 2011, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig. Die Teilzonenpläne können während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Goldach, 17. Augsut 2011 Der Gemeinderat

Flugaufnahme Gebiet Thannäcker
Das Gebiet des Teilzonenplanes Thannäcker.

Zugehörige Objekte

Name
Teilzonenplan Thannäcker.pdf Download 0 Teilzonenplan Thannäcker.pdf
Teilzonenplan Blumenstrasse.pdf Download 1 Teilzonenplan Blumenstrasse.pdf

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