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Referendumsverfahren

17. August 2011
Der Gemeinderat hat gestützt auf das Gesetz über den Feuerschutz und die dazugehörige Vollzugsverordnung das Feuerschutzreglement genehmigt.
Der Erlass untersteht gemäss Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 17. August bis 26. September 2011, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig. Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Goldach, 17. August 2011 Gemeinderat Goldach

Bild Goldacher Feuerwehr
Das Feuerschutzreglement regelt auch die Belange der Feuerwehr.

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11.21_Feuerschutzreglement_neu.pdf Download 0 11.21_Feuerschutzreglement_neu.pdf

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