Referendumsverfahren
Gemäss Artikel 30 lit. d der Gemeindeordnung unterstehen Beschlüsse des Gemeinderates über den Verkauf von Grundstücken mit einem Kaufpreis bis Fr. 2‘000‘000.– dem fakultativen Referendum, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 31. August bis 10. Oktober 2011, schriftlich bei der Gemein-deratskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig.
Der Gemeinderat
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