Bürgerschaftsentscheide
Teilzonenplan Thannäckerstrasse: 3. November bis 3. Dezember 2010
Teilzonenplan Blumenstrasse: 29. März bis 28. April 2011
Während der Referendumsfrist vom 17. August bis 26. September 2011 ist für keinen der beiden Teilzonenpläne eine Urnenabstimmung verlangt worden. Die Bürgerschaft hat den beiden Teilzonenplänen somit zugestimmt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 30 Abs. 3 BauG wird der Entscheid der Bürgerschaft unter Eröffnung einer Rekursfrist von 14 Tagen amtlich bekannt gemacht. Zustimmende Entscheide können mit Rekurs angefochten werden, wenn der Rekurrent im Auflageverfahren Einsprache erhoben hat. Rekurse sind schriftlich und begründet an die Regierung des Kantons St. Gallen zu richten.
Goldach, 30. September 2011
Gemeinderat Goldach