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Bürgerschaftsentscheide

30. September 2011
Am 17. August 2011 hat der Gemeinderat Goldach gestützt auf Art. 30 Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt BauG) die Teilzonenpläne Thannäcker und Blumenstrasse dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Teilzonenpläne lagen wie folgt öffentlich auf:

Teilzonenplan Thannäckerstrasse: 3. November bis 3. Dezember 2010

Teilzonenplan Blumenstrasse: 29. März bis 28. April 2011

Während der Referendumsfrist vom 17. August bis 26. September 2011 ist für keinen der beiden Teilzonenpläne eine Urnenabstimmung verlangt worden. Die Bürgerschaft hat den beiden Teilzonenplänen somit zugestimmt.

Rechtsmittel
Gemäss Art. 30 Abs. 3 BauG wird der Entscheid der Bürgerschaft unter Eröffnung einer Rekursfrist von 14 Tagen amtlich bekannt gemacht. Zustimmende Entscheide können mit Rekurs angefochten werden, wenn der Rekurrent im Auflageverfahren Einsprache erhoben hat. Rekurse sind schriftlich und begründet an die Regierung des Kantons St. Gallen zu richten.

Goldach, 30. September 2011

Gemeinderat Goldach

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