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Vereinbarung mit Pro Senectute über Sozialberatung verlängert

25. Oktober 2011
Seit 1. Januar 2006 gilt eine Leistungsvereinbarung zwischen Pro Senectute und der Gemeinde Goldach über Dienstleistungen des Sozialdienstes (Sozialberatung). Der Gemeinderat hat diese Vereinbarung um ein Jahr, d. h. bis Ende 2012, verlängert.
Die Sozialberatung umfasst folgende Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren:
  • Beratung und Information mit dem Ziel einer selbst bestimmten Lebensführung;
  • Auseinandersetzung mit Lebensfragen im Alter;
  • Erhaltung der sozialen Sicherheit, der Lebensqualität und der persönlichen Entscheidungsfreiheit;
  • Integration in die Gesellschaft;
  • Förderung der Selbsthilfe sowie der unterstützenden Hilfe.
Die Gemeinde zahlt Pro Senectute dafür eine Jahrespauschale von Fr. 13'200.-.

Die Verlängerung der Vereinbarung erfolgte vorläufig nur für ein Jahr. Mit der Regionalisierung des Vormundschaftswesens stehen in den Gemeindeverwaltungen per 1. Januar 2013 grössere Umstellungen an. In Goldach werden bei den verbleibenden Mitarbeiterinnen allenfalls Kapazitäten frei, die es ermöglichen, die Sozialberatung selbst zu übernehmen.

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